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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03   

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https://dejure.org/2006,110239
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03 (https://dejure.org/2006,110239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.10.2006 - L 7 AL 292/03 (https://dejure.org/2006,110239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - L 7 AL 292/03 (https://dejure.org/2006,110239)
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  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Das bedeutet jedoch gleichzeitig, dass die einschneidende Folge des vollständigen Anspruchsverlusts nur eintreten kann, wenn er vor dem sanktionierten Verhalten eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung über das mögliche Erlöschen des Anspruchs erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 - Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 -, ">119%20AFG,%20Nr.%2031#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100, § 119 AFG, Nr. 31; Henke in: Eicher/Schlegel, SGB 111, 59.

    Nicht ausreichend ist daher eine Rechtsfolgenbelehrung mit dem Inhalt: "Bitte beachten sie, dass ihr Leistungsanspruch erlischt, wenn sie in Zukunft erneut Anlass für den Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit geben" (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 - Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - Henke, a.a.O., § 147 Rdnr. 49; vgl. Valgolio in: GK, SGB III, § 147 Rdnr. 16 f.).

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Das bedeutet jedoch gleichzeitig, dass die einschneidende Folge des vollständigen Anspruchsverlusts nur eintreten kann, wenn er vor dem sanktionierten Verhalten eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung über das mögliche Erlöschen des Anspruchs erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 - Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 -, ">119%20AFG,%20Nr.%2031#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100, § 119 AFG, Nr. 31; Henke in: Eicher/Schlegel, SGB 111, 59.

    Als formale Bedingung für das Erlöschen des Anspruchs ist nur maßgeblich, ob die Beklagte eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung erteilt hat (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 -).

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Nicht ausreichend ist daher eine Rechtsfolgenbelehrung mit dem Inhalt: "Bitte beachten sie, dass ihr Leistungsanspruch erlischt, wenn sie in Zukunft erneut Anlass für den Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit geben" (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 - Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - Henke, a.a.O., § 147 Rdnr. 49; vgl. Valgolio in: GK, SGB III, § 147 Rdnr. 16 f.).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Dass die Beklagte hier eine ausreichende Belehrung später erteilt hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 -), ist von ihr weder vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich.
  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsnehmers bei Verzögerungen der Lohnzahlung ist nur dann anerkannt, wenn der Arbeitgeber erhebliche Zeit oder mit einem erheblichen Betrag in Rückstand geraten ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O.; BAG vom 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage 2005, S. 420 f.), was hier nicht der Fall war.
  • LSG Niedersachsen, 24.11.1998 - L 7 AL 392/97

    Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
    Ein solcher kann deshalb nicht angenommen werden, weil der Kläger keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses hatte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.1998 - L 7 AL 392/97 -).
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